Der Ausbildungsvertrag zur ZFA

Die Ausbildung zur ZFA – Zahnmedizinischen Fachangestellten
Die Berufsausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten - ZFA ist eine anerkannte und hoch qualifizierte Ausbildung. Nach einer dreijährigen Ausbildungsphase wird die Berufsbezeichnung "Zahnmedizinische(r )Fachangestellte(r)" erreicht. Ausdauer und Lernbereitschaft sind wichtige Faktoren, die diesen Beruf begleiten. Am Ende der Ausbildung wird die Prüfung vor der jeweiligen Landesärztekammer abgehalten.

Eine Ausbildung kann in verschiedenen Praxen durchgeführt werden. In der Regel handelt es sich um zahnärztliche, kieferorthopädische oder kieferchirurgische Ordinationen. Der Ausbildungsvertrag zur Zahnmedizinischen Fachangestellten - ZFA wird von zwei Parteien unterzeichnet. (Auszubildende beziehungsweise Erziehungsberechtigte und dem jeweiligen Zahnarzt). Die Zahnärztekammer erhält anschließend ein Duplikat in Kopie und segnet die Ausbildung mit ihrer Zustimmung ab. Die monatliche Vergütung variiert von Bundesland zu Bundesland. Nähere Informationen dazu erhalten alle Interessenten bei der zuständigen Ärztekammer der Region.

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